Umfassende Schutzmaßnahmen in den Landespflege- und Betreuungszentren sind notwendig, um unsere Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen bestmöglich zu schützen.
An den Vormittagen arbeiten wir mit unseren BewohnerInnen intensiv bzw. sind mit pflegerischen und therapeutischen Tätigkeiten beschäftigt. Wir ersuchen Sie daher freundlich, Ihren Besuch nach Möglichkeit in den Nachmittagsstunden wahrzunehmen. Dies hilft uns, am Vormittag unseren BewohnerInnen die notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Die Tragepflicht der FFP2-Masken bei unmittelbarem BewohnerInnen-Kontakt
(Abstand weniger als 1 m) bleibt bestehen.
Zusätzlich sind folgende Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten:
- Händedesinfektion beim Betreten des Hauses
- Besucher/innen, die Symptome einer Infektionskrankheit aufweisen, sind vom Besuch ausgeschlossen.
Ausnahmen sind möglich im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
Stand: 20. Dezember 2022